Berufsbild

Rentenberater
  • ...sind gerichtlich zugelassen
  • ...sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • ...sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
  • ...unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts - Landgerichts
  • ...sind ein Organ der Rechtspflege
  • Vergütungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Die beruflichen Regelungen ergeben sich aus dem Rechtsberatungsgesetz (RberG) und den hierzu ergangenen Ausführungsverordnungen