Berufsbild
Rentenberater
- ...sind gerichtlich zugelassen
- ...sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- ...sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
- ...unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts - Landgerichts
- ...sind ein Organ der Rechtspflege
- Vergütungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Die beruflichen Regelungen ergeben sich aus dem Rechtsberatungsgesetz (RberG) und den hierzu ergangenen Ausführungsverordnungen